Petition

KEINE Abtreibung bis zur Geburt

Petition an den Deutschen Bundestag

64.911 Unterzeichner

65 % von 100.000

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Unterschriftenbogen

Bitte stellen Sie sich mit uns an die Seite von hunderttausenden Schwangeren in Not und an die Seite ihrer ungeborenen Kinder!

Bitte lassen Sie uns alles unternehmen, um die letzte, totale Aushöhlung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von schwangeren Frauen in Not zu verhindern.

Bitte lassen Sie uns für das unveräußerliche Recht ungeborener Kinder einstehen, weiterleben zu dürfen!

Bitte  lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder die Information, Beratung und Hilfe erhalten, die Entscheidungen für das Leben möglich machen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition „Keine Abtreibung bis zur Geburt“:

Zur Forderung, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen, stellen wir fest:

  1. Die Tötung eines ungeborenen Kindes, das bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre, ist ein unerträgliches und schreiendes Unrecht!
  2. Eine vollständige Legalisierung der Abtreibung bis zur Geburt würde Schwangere in Not über die 12. Woche hinaus bis zum Ende des 9. Monats einem geradezu unmenschlichen Druck durch äußere Umstände und Personen aussetzen, die sie zur Abtreibung drängen.
  3. Mit der Streichung der Beratungspflicht werden Schwangere in Not einer Chance beraubt, einen konstruktiven Weg aus ihrem Entscheidungskonflikt zu finden und konkrete Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Objektive Informationen, ehrliche Beratung und konkrete Hilfsangebote machen selbstbestimmte und freie Entscheidungen überhaupt erst möglich.

Deshalb fordern wir die Mitglieder des neu gewählten Deutschen Bundestages auf:

  1. Bitte stemmen Sie sich gegen jeden Versuch, die §§ 218 und 219 StGB zu streichen und bitte stimmen Sie gegen jeden Gesetzesvorschlag, der die explizite und implizite Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt zur Folge hat!
  2. Bitte prüfen und evaluieren Sie sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote und stellen Sie fest, ob diese den Ansprüchen und Erwartungen von Schwangeren in Not – AUS SICHT DER BERATENEN FRAUEN – gerecht werden.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche staatlichen und nicht-staatlichen Beratungsangebote auf dem Fundament des Grundgesetzes beraten und den in §219 StGB Abs. 1 formulierten gesetzlichen Auftrag erfüllen: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen…

Weitere Informationen und Quellenangaben finden Sie in unserem News-Artikel oder im Interview.

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Kommentare

"Hilfe statt Abtreibung" ist für mich das "Gebot der Stunde", weil Gott ein Gott des Lebens und jedes Leben ein Geschenk Gottes ist.
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Der Synodale Weg beschließt „die offizielle Anerkennung von Segensfeiern für homosexuelle Paare“, gleichzeitig werden seit Jahren in Deutschland 100.000 Abtreibungen jährlich vorgenommen. Ich bin sehr traurig und empört, dass die Tötung ungeborenen menschlichen Lebens nicht die gleiche Aufmerksamkeit, weder von den Bischöfen, noch von den Frauen des Synodalen Weges und der Medien, erreicht, wie die sog. „geschlechtliche Vielfalt“. Die Ethik verlangt dieses und der Fortbestand der Menschheit hängt davon ab.
Ich, Jahrgang 1964, ungewollt, wurde unmittelbar nach meiner Geburt einem Kinderheim übergeben und später von meinen zwischenzeitlich verstorbenen Eltern adoptiert. Meine leiblichen Eltern hätten mich ebenso abtreiben lassen können. Hätten sie sich seinerzeit zu diesem Schritt entschieden, wäre es mir jetzt nicht möglich diese Zeilen zu formulieren. Für unseren vielfach diskutierten demografischen Wandel wäre es ein Zugewinn, diesen wehrlosen Geschöpfen eine Lebenschance zu bieten.
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Abtreibung ist Frauen- und Familienfeindlich und schafft Probleme.
Lösung sieht absolut anders aus.
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Das Leben der Ungeborenen verdient uneingeschränkten Schutz. Jeglicher Versuch der Aufweichung des §218 StGB bedeutet eine verfassungswidrige Rechtsänderung.
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